So steht PRO BAHN Hessen zum Fernbus – aktuelle Diskussion innerhalb des Verbandes für eine deutliche Positionierung nach außen

Dem Fernbus müssen Regeln aufgegeben werden, so wie der Bahn auch.
Landesverband Hessen bringt sich in Positionspapier des Bundesverbandes ein.

Vorwort

Der Fahrgastverband PRO BAHN versteht sich als Fahrgastverband für alle Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs und somit auch der Fahrgäste in den Fernbussen. Darüber hinaus betrachtet er aus der Perspektive der Fahrgäste den gesamten Markt des Öffentlichen Verkehrs und somit auch das Zusammenwirken und die Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen (öffentlichen)Verkehrsmitteln. DSC02201 Detailentfernung zugeschnitten 600

Die Situation im Gesamtmarkt des öffentlichen Fernverkehrs hat noch ein großes Verbesserungspotential. So ist es aus Fahrgastsicht richtig, wenn über den Markt dem Schienenfernkehr „Beine gemacht“ werden, dieses darf aber keinesfalls zu einem Rückzug des SPFV vor allem aus der Fläche führen.

Nach Auffassung des Fahrgastverbands PRO BAHN müssen die folgenden Punkte beachtet bzw. eingeführt werden, um einen kundengerechten, fairen und sinnvollen Wettbewerb zwischen Bahn und Bus zu ermöglichen:
– Mautgebühr für alle Straßen, zusätzlich zu einer im Koalitionsvertrag vereinbarten PKW-Maut
(auch notwendig für den Erhalt der Straßeninfrastruktur)
– Stationsgebühr für die Haltestellen, Omnibus-Bahnhöfe, die sowohl in den Bau als auch in die Erhaltung und den Betrieb der Stationen verwendet wird. Hierzu bedarf es alsbald einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber, weil in manchen Städten nicht hinnehmbare Zustände existieren.
– Mindeststandards für zentrale Busstationen und Unterwegs-Stationen sind vorzugeben (s.u.)
– Zentrale Busstationen (wie Zentrale Omnibus-Bahnhöfe „ZOB“s) müssen sich sowohl in der Investition als auch im Betrieb und der Unterhaltung selbst tragen,
– Haltestellen und deren Zuwege sollen dem Fernbus so zugewiesen werden, dass die Sicherheit der Reisenden und die störungsfreie Fährt des übrigen ÖPNV gewährleistet ist
– Dieselben Fahrgastrechte wie auf der Schiene sollen auch beim Fernbus gelten und zwar für die gesamte Reisekette:
a) Für Vorlauf/Nachlauf
b) Bei Umsteigebeziehungen sind innerhalb des Fernbus-Systems tragfähige Lösungen unternehmesübergreifend für die Reisenden zu schaffen
c) Echtzeitinformationen an allen Haltestellen
(Hier wird auf ein Urteil verwiesen, dass selbst auf kleinsten Bahnhaltepunkten elektronische Anzeigetafeln (DFI-Dynamische Fahrgast Information) zu installieren sind)
– Bundeseinheitliche Regeln und Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung mit einem bundesweiten Register. Es wird eine bundesweite Behörde, entweder als eigene Behörde oder ein an wie z.B. die Bundesnetzagentur ist anzustreben angegliederte Behörde gefordert.
– Fahrplansicherheit über mindestens (wie es die gesetzliche Regelung vorgibt) eine Periode von 3 Monaten und, deren Überwachung und ggf. Sanktionierung
(in der Vergangenheit wurde uns häufig von Fernbuslinien berichtet, die ihren Betrieb nach wenigen Wochen mit kurzer Vorlauffrist eingestellt oder geändert haben, ohne die gesetzliche Regelung zu beachten)
– Schutz des parallelen SPNV (die derzeitigen Regellungen reichen dafür nicht aus, Beispiele: HH-Westerland, Göttingen – Glauchau, Köln – Siegen)
(die Länder bestellen auf machen Relationen weit über 100 km lange regionale Bahnlinien mit Steuergeldern, Busverkehre, die sich hier profitable Rosinen herauspicken, vermindern die Einnahmen im Öffentlichen Verkehr und erhöhen somit die notwendigen Bestellerentgelte)
– Wenn im Rahmen des Deutschland-Taktes Buslinien notwendig sind, sollen diese nach einer Ausschreibung eingerichtet werden. (im regionalen Bereich gibt es in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt positive Beispiele)
– Bei Langfahrten (über 4h) sollen Pausen auch für die Reisenden vorgesehen werden, bei defekten Toiletten sollen sie an jeder öffentlichen Toilette möglich sein.
– Gewährleistung eines diskrimierungs- und barrierefreien Zugangs für Reisende mit entsprechen Einschränkungen

Fern-Bus-Haltestellen

(die Fernbusse dürfen nur an definierten Haltestellen anhalten, da es wegen der Ladetätigkeit von Gepäck und ggf. Fahrrädern, sowie der Mitnahme von Rollstühlen andere Bedingungen wie beim ÖPNV gelten)
An allen Fernbus-Haltestellen, auch an einer Unterwegsstation wie z.B. Titisee-Neustadt müssen die folgenden Ausstattungsmerkmale vorhanden sein
– Haltestellenmast
– Licht
– Wetterschutz(=Aufenthalt für Reisende)
– Fahrplanaushang, Umgebungsplan und Echtzeitanzeige für Ankunft und Abfahrt
(Haltestellen mit Energieversorgung durch Solarzellen und funkgesteuerte Anzeigetafeln bietet der Markt an)
– Sichere Einlade-/Auslademöglichkeit für Gepäck, auch auf der linken Bus-Seite
– Gefahrlose Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer – barrierefrei
– ÖPNV – Anschluss ohne Zusatzkosten für den ÖPNV-Betreiber
(eine öffentlich subventionierte Buslinie aus einem Ort zu einer autobahnnahen Haltestelle hält der Fahrgastverband PRO BAHN vor dem Hintergrund fehlender Gelder für den ÖV für nicht vertretbar, eine eigenwirtschaftlich durch den Fernbusanbieter betriebene Zubringerlinie würde dagegen akzeptiert)

Durch das Halten der Fernbusse dürfen weder der ÖPNV, noch der Rad-, Fußgänger- und Straßenverkehr behindert werden

Wir unterteilen die Haltestellen in 3 Kategorien, je nach Größe und Bedeutung und legen für jede zusätzliche Standards fest:

Großer ZOB

Große ZOBs wie in Hamburg, Berlin, München dienen für viele Linien als Start- und Zielpunkt und haben ein großes Aufkommen an verschiedenen nationalen und internationalen Linien.
Sie können ebenfalls als Hub (Bsp. Hannover) dienen, gleichzeitig sind für
viele Reisende, aber nicht unbedingt für die Linien Start- und Ziel (Beispiel
Hannover)
Wir erwarten hier in jedem Fall eine vom übrigen ÖPNV getrennteAnlage für
den Fernbus und somit auch für den Gelegenheitsreisebus (Beispiel
Hamburg)

Hier erwarten zusätzlich
– Toiletten (auch behindertengerecht)
– Restauration mit Sitzplätzen
– behindertengerechte Toiletten
– Einkaufsmöglichkeiten
– unternehmensübergreifendes Service-Personal: Fahrkartenkauf- und
– Beratung sowie Hilfestellung beim Umsteigen,

Mittlerer ZOB

Dieser ZOB dient als Zwischenhalt und zur Verteilung der Fahrgäste in die Region; eine solche Busanlage kann in ÖPNV Anlage an eignen Bussteigen integriert werden

Zusätzlich erwarten wir hier:
– Toiletten (eine behindertengerecht)
– Kiosk (möglichst mit Fahrkartenverkauf für alle dort haltenden Busunternehmen und Einkaufsmöglichkeiten für Reisebedarf)
– Personal für Auskunft/Hilfe
– Warteraum
– Kleine Haltestelle
(Hier handelt sich i.d.R. um örtliche Ein- und Aussteigehaltestellen, wenige Verknüpfungen zu weiteren Bussen oder Züge sind hier möglich, wie z.B. Titisee-Neustadt, Friedrichhafen, Eckernförde
Hier erwarten wir die o.a. Mindeststandards
Generell sollen die Haltestellen aber gute Umsteigemöglichkeiten in den lokalen, regionalen und überregionalen ÖPNV bieten, um eine sinnvolle Verknüpfung der Verkehrsmittel und damit funktionierende Reiseketten zu ermöglichen. Entweder durch entsprechende Zubringerdienste oder durch räumliche Nähe. Grundsätzlich erforderlich sind ständige Kontrollen zur Einhaltung der Standards, an den Stationen und bei den Fahrzeugen, der Vorschriften für Lenkzeiten. , auch der sozialen . Auch die sozialen Standards, wie die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen des Personals sind zu überwachen. Eine einheitliche Behörde erscheint uns hierzu notwendig und sinnvoll

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