Nahverkehrs-Erhöhung um 1,9% bei der Deutschen Bahn ebenso unangemessen wie die noch höheren Preiserhöhungen in den Verkehrsverbünden

PRO BAHN Hessen fordert die generelle Festlegung der Obergrenze von Fahrpreiserhöhungen an die Inflationsrate zu koppeln.

Talent 2 im Bahnhof Gießen

Die Fahrpreise im Nahverkehr der Deutschen Bahn (DB) werden für Verbindungen über die Verkehrsverbünde hinaus um 1,9 Prozent erhöht. Hier zieht die Deutsche Bahn im gleichen Segment nach, in welchem die zahlreichen Verkehrsverbünde ebenso für Dezember 2014 bzw. Januar 2015 Erhöhungen vollziehen werden. Die Erhöhung der DB wie auch die aller Verkehrsverbünde in Deutschland liegen erneut über der Inflationsrate, welche im September 2014 bei 0,8 Prozent lag und die sich in den letzten Monaten bei etwa 1 Prozent liegt. Anpassungen im Rahmen des Inflationsausgleichs werden seitens des Fahrgastverbandes PRO BAHN durchaus für in Ordnung befunden. Jedoch bürdet man seit Jahren den Fahrgästen deutlich größere Preissprünge auf. Die Erhöhung von 1,9 Prozent im Schienennahverkehr trifft insbesondere diejenigen, die über Verkehrsverbundgrenzen hinweg reisen. Dies sind oft Geringverdiener, welche sich in Ballungsräumen wie Frankfurt/Main keine Wohnung leisten und beispielsweise in Nordhessen wohnen. Wenn dies so weitergeht, wird dies für die Betroffenen unerschwinglich. Der deutliche Rückgang der Einwohnerzahlen in den ländlichen Regionen Hessens wird sich dann noch verstärken.

Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert Bund und Länder auf, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Fahrpreiserhöhung auf Basis der Inflationsrate festschreibt. Die Einkommen der Fahrgäste sind im gleichen Zeitraum maximal in dieser Höhe gestiegen. Kleine und mittlere Einkommen, gerade die die auf die Bahn bzw. den Bus angewiesen sind, müssen seit vielen Jahren Reallohnverluste und Vermögenseinbußen hinnehmen. Die Flexibilität am Arbeitsplatz wird heutzutage sowohl für den Anreiseweg als auch für die Arbeitszeiten eingefordert. Diese Situation müssen sich die Verkehrsträger endlich in ihrem Handeln endlich berücksichtigen.

Der Fahrgastverband PRO BAHN kritisiert daher die falsche politische Ausrichtung, welche in Sachen Personenbeförderung vollzogen wird. So wurde durch die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dem Öffentlichen Personennah- und fernverkehr in nicht akzeptabler Weise Zusatzkosten auf das Auge gedrückt.

Gleichzeitig findet die Bundesregierung keinen Weg, den unterfinanzierten ÖPNV durch Aufstockung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Milliarden Euro deutlich erhöhen.

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird seitens der Politik schon seit Jahren nicht mehr als Pflichtaufgabe im Rahmen der Öffentlichen Daseinsvorsorge gesehen. Seit der Bahnreform 1994 ist der ÖPNV Sache der Bundesländer, die Deutsche Bahn somit nur noch beauftragtes Organ, wie andere Bahngesellschaften ebenfalls. PRO BAHN kritisiert, dass die Bundesländer sich sehr unterschiedlich in die Mitfinanzierung des laufenden Betriebs des ÖPNV einbringen. Das Land Hessen gibt aus eigenen Haushaltsmitteln keinen Cent dazu. Durch weitreichende Umstellungen des ÖPNV auf privatrechtliche Organisationen hat man zwar erst mal die direkte Entlastung der öffentlichen Haushalte erreicht. Jedoch muss die Personenbeförderung weiterhin zu einem großen Teil aus Steuermitteln finanziert werden. Um eine Teilfinanzierung des ÖPNV wird die öffentliche Hand also auch in Zukunft nicht umhinkommen. Wenn die Öffentliche Hand Geldmangel als Grund nennt, dann muss sich der Staat derer durch Steuererhöhungen bei den obersten 5% der Gesellschaft bedienen, die seit Jahren in exorbitanter Weise ihre Einkommen vermehrfacht haben.

Dass die Preise bei den Fernzügen in der 2. Klasse nicht erhöht werden, ist im Grunde erfreulich. Sieht man jedoch, mit welcher Willkür unterschiedliche Preise je nach Wochentag und Frequentierung festgesetzt werden und die Preise im Fernzugverkehr schon seit vielen Jahren viel zu hoch sind, weil die Deutsche Bahn hier eigenwirtschaftlich mit Gewinn-maximierung agiert, kommt nach der frohen Botschaft die Ernüchterung. Auch der Fernverkehr bedarf des fairen Wettbewerbs. Dies bedeutet, dass zwischen den Verkehrsträgern, z.B. Deutsche Bahn und Fernbus gleiche Ausgangssituationen mit gleichen Rechten für die Fahrgäste geschaffen werden müssen.

Um die öffentliche Personenbeförderung auf Dauer zu erhalten, bedarf es eines großen Verkehrsgipfels zwecks Neuausrichtung mit deutlich höherer anteilige Steuerfinanzierung und keine jährlichen inakzeptabler hoher Preissprünge für die Fahrgäste.

V.i.S.d.P.
Thomas Kraft
Landesvorsitzender

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