Bundesverband von PRO BAHN richtet sich neu aus, gibt sich eine neue Satzung und weitere Organisationsstatuten – Bundesverbandstage der nächsten Jahre stehen.

Landesverband Hessen als Koordinierungsstelle erfüllte einjährigen Auftrag, in einer AG neue Rechtsgrundlagen zu erarbeiten.
Sitz des Bundesverbandes ist nun Berlin.

Bundesverbandstag
2016 in Neubrandenburg (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)
2017 in Wiesbaden (Landesverband Hessen)
2018 in Karlsruhe (Landesverband Baden-Württemberg)

Es war kein einfacher Weg seit dem Bundesverbandstag am 29.03.2014 in Gera. Seit langem führte der Bundesverband unseres Fahrgastverbandes das Problem mit sich, eine grundlegende Reform der Satzung durchzuführen. Die Ausgangsschrift stammt aus Anfang der 1990er Jahre und wurde immer wieder als Stückwerk fortgeführt.

Bundesverbandstag 14.03.2015 in Bremen.

Bundesverbandstag 14.03.2015 in Bremen.

Nun ist der Durchbruch gelungen. In 12 Sitzungen, zu denen aus fast allen Landesverbänden Kolleginnen/Kollegen entsandt wurden, entstand eine völlig neue Satzung, welche übersichtlich, teilweise kürzer als früher und in verständlicherer Schreibweise darlegt, wie sich der Fahrgastverband PRO BAHN für die Zukunft aufstellt.

Hier sind ein paar Neuerungen genannt:

1.) Facharbeit

Auch bislang bestand für das einzelne Mitglied ohne Amt oder Funktion, sich auf Bundesebene in Arbeitsgruppen mit thematischem Schwerpunkt einzubringen. Dies wird künftig deutlich ausgebaut und strukturiert. Das ganze Werk nennt sich künftig „Facharbeit“ und gliedert sich in Fachausschüsse, Fachgruppen und Fachreferenten. Aktuell sollen u.a. folgende Themen abgebildet werden:
a) Deutschlandtakt
b) Fernbus
c) Fahrgastrechte
d) Tarife
e) Neubaustrecke(n)
f) Regionalisierungsmittel
In Detail wird dies der Bundesverband alsbald bekannt geben. Der Bundesausschuss kommt am 09.05.2015, um hier genauere Festlegungen zu treffen. Alle Mitglieder von PRO BAHN, egal wo sie im Bundesgebiet wohnen, sind eingeladen mitzuarbeiten.

2.) Neuausrichtung der Länderkammer „Bundesausschuss“

Der Fahrgastverband PRO BAHN ist ein föderal ausgerichteter Verband, hat unter der Bundesebene 12 Landesverbände unterschiedlicher Größe. Auf der Landesebene sind die Mitglieder angebunden. Letztlich heißt dies, die Interessenvertretungen der Mitglieder sind die Landesverbände. Darin sah die Arbeitsgruppe zur Satzungsänderung eine wesentliche Aufgabe. Nun ist die „Länderkammer“, der Bundesausschuss, umgestaltet. Er organisiert sich nun eigenständig, was bislang nicht der Fall war. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden Vorsitzenden. Die Aufgabenteilung des Bundesausschusses, auch als Abgrenzung zum Bundesvorstand und zum Bundesverbandstag ist nun in der Satzung klar geregelt. Für alle weiteren Aufgaben wird es erstmals eine „Geschäftsordnung Bundesausschuss“ geben.

3.) Sitz wechselt von Bonn nach Berlin

Nun könnte man meinen, da folgt der Fahrgastverband PRO BAHN blauäugig dem Weg der Bundesregierung und anderer, welche seit 1999 auf dieses Pferd aufgesprungen sind. Im Gegenteil – seit Jahren keinerlei Niederlassung mehr in Bonn. Es gibt die Verbandsadresse Friedrichstraße 95 im Bezirk Mitte in Berlin und das schon vor der Entscheidung über den Regierungssitz. Zudem gibt es die Mitgliederverwaltung des Bundesverbandes in München, welche in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes untergebracht ist. Somit ist der Schwerpunkt der Aktivitäten in München und in Berlin und gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch muss der Sitz auch am entsprechenden Ort angemeldet werden. Die Delegierten des BVT 2015 entschieden sich für Berlin. Die Aktivitäten des Bundesverbandes von PRO BAHN sind in Berlin noch steigerungsfähig und ausbaubar. Die nächsten Jahre bieten die Grundlage dafür, diesen Grundgedanken auch Taten folgen zu lassen.

4.) Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz

Diese Titel gab es bislang bei PRO BAHN offiziell nicht, obwohl der als erster in dieser Funktion, inzwischen verstorbene Bundesvorsitzende, Kurt Bielecki bereits seit rund 20 Jahren als solcher ernannt wurde, ebenso wie sein Nachfolger Karl-Peter Naumann, welcher bis 2012 im Amt war. Nun wurde verankert, welches seit Jahren Praxis ist. Zudem wurde auch die Einbindung in die Arbeit des Bundesverbandes geregelt, weil es durchaus sein kann, dass Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder weiterhin aktiv für den Verband tätig sind.

5.) Zweck und Aufgaben

Die Verbraucherberatung ist weiterhin ein Zweck, ein Schwerpunkt von PRO BAHN. Nur wurde der Zweck des Verbandes neben seinen bisherigen Grundsätzen noch erweitert. Es wurden Sätze hinzugefügt, dass man sich aktiv in öffentliche Strukturen wie Fahrgastbeiräte und Kommissionen einbringen will. Eine starke Ausrichtung ist mit der Hinzufügung von Zwecken verbunden. Man versteht sich nun in der sozialen Verantwortung, steht für die Einforderung der Stärkung der Daseinsvorsorge, verpflichtet sich zur politischen Artikulation, erklärt jedoch parteipolitische Betätigungen und Aussagen als ausgeschlossen.

Dies sind nur einzelne Schwerpunkte, die die neue Satzung festlegt und damit bindet. Des Weiteren wurden am 14.03.2015 in Bremen beschlossen:
a) Wahlordnung
b) Beitragsordnung
c) Geschäftsordnung Bundesverbandstag

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Der nächste Schritt folgt nun, wenn am 09.05.2015 in Göttingen der Bundesausschuss zusammenkommt und sich gemäß der neuen Satzung neu konstituiert. Hier steht auf der Tagesordnung, weitere Rechtsgrundlagen für den Verband zu beraten und zu beschließen:

d) Geschäftsordnung Bundesausschuss
e) Geschäftsordnung Facharbeit
f) Bestimmungen zur Erstattung von Auslagen

All dies klingt sehr trocken aber das Gegenteil soll erfolgen. Durch geordnete und rationelle Strukturen kann die inhaltliche Arbeit intern gestärkt, die Außenwirkung durch mehr Positionierungen über Medien ausgebaut werden.

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