GDL-Streik – PRO BAHN Hessen fordert Schlichtungsverfahren

Auseinandersetzungen dauern zu lang – Streikrecht muss respektiert werden – Bahn ist aber auch Daseinsvorsorge und deshalb ein sensibler Bereich – Bundesgesetzgeber ist gefordert, in dem seit 2010 „luftleeren Raum“ endlich einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, in dem sich auch alle wiederfinden.
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Der PRO BAHN Landesverband Hessen betrachtet die Entwicklung der Tarifauseinandersetzungen zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn (DB) aufgrund ihrer Länge mit großer Sorge. Mit großer Sorge deshalb, weil die Tarifstreitigkeiten sich im aktuellen Fall schon mit rund einem Jahr in eine für Deutschland sehr ungewöhnliche Länge ziehen. Die Gefahr besteht, dass nunmehr Dritte die Gewinner sind, nämlich mehr und mehr Fahrgäste das im Ausbau befindliche Angebot der Fernbusse dauerhaft nutzen. Bei den Fernbussen gibt es jedoch sehr unzureichende lohn- und manteltarifliche Regelungen für die Bediensteten und der erforderliche rechtliche Rahmen, wonach die Fernbusse überhaupt fahren, dieser fehlt völlig.

Das Recht zu streiken, dieses spricht PRO BAHN Hessen der GDL nicht ab. Von dem Recht, sich für die angemessene Entlohnung für die Arbeitsleistung und die Rahmenbedingungen zu organisieren und auch mal die Arbeit niederzulegen, machen viel zu wenige Menschen Gebrauch. Auch daher haben wir die hohe Zahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Es ist anzunehmen, dass auch an Bahnhöfen, im dortigen Gastronomie- und Einzelhandelsbereich so manche schlecht entlohnte Arbeit verrichtet wird. Den Einsatz, zu demonstrieren und die Arbeit niederzulegen, PRO BAHN Hessen spricht nicht gegen die Einschränkung dieses Grundrechts.

Nun ist man jedoch an einem Punkt angekommen, wo kein Weiterkommen in Sicht ist. Die Konfliktparteien sollten sich, wie in anderen Branchen auch, auf einen oder mehrere Schlichter verständigen. Die Zeit ist geboten, da sich in bilateralen Verhandlungen wohl kein Ergebnis erzielen lässt. Schlichtungen sind in Deutschland ein erfolgreiches Instrumentarium.

Die Mehrheit der Fahrgäste erklärt sich sicherlich solidarisch, dass auch die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner ab und an in den Ausstand gehen. Nur ist die Geduld der Fahrgäste zwischenzeitlich sehr strapaziert. Unseren Verband erreichen Mitteilungen, wir sollten, quasi als „dritte Instanz“ in die Verhandlungen eingreifen, was natürlich rechtlich nicht möglich ist. An dem Schienennetz der Deutschen Bahn hängen weitreichende Zeitparameter im Berufs- und Freizeit- und Familienalltag der bundesdeutschen Bevölkerung. Nun hat mit dem nunmehr siebten Streik der laufende Tarifkonflikt ein Ausmaß erreicht, bei dem die deutliche Mehrheit der Fahrgäste dies nur noch mit mangelndem bzw. keinem Verständnis quittiert. Aus diesem Grund geht der Appell von PRO BAHN Hessen an beide Seiten. Das Interesse muss sein, den Stand an Beliebtheit in der Bevölkerung, das Verkehrsmittel Bahn zu nutzen, mindestens zu halten, besser sogar zu steigern. Dies steht auf dem Spiel, je länger es dauert.

Es wird nicht so sein, dass die GDL alle ihre Forderungen durchsetzt, andererseits muss sich die DB damit abfinden, dass sie von der Arbeitnehmerseite mehrere Verhandlungspartner hat und dass, gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auch jeder Verhandlungspartner für sich einen eigenen Vertrag abschließen will. Die GDL muss jedoch auch verstehen, dass sie dann auch nur für ihre Mitglieder Verträge abschließt und keine Gewerkschaft kann sich darauf berufen, Vertreter für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Branche zu sein.

PRO BAHN Hessen fordert daher den Bundesgesetzgeber auf, endlich den „luftleeren Raum“, welcher durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil entstanden ist, so mit einem neuen rechtlichen Rahmen zu besetzen, dass einerseits zwar gleiches Geld für gleiche Arbeit steht, jedoch keine der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer in der Ausübung ihrer Verantwortung ausgebremst wird. Zurück zur Regelung wie vor 2010 wird es sicherlich nicht gehen können. Es geht um die Schaffung eines geordneten Verfahrens, damit sich Arbeitskämpfe nicht über eine solch lange Zeit hinziehen.

Die Geduld in der Bevölkerung ist nun schlussendlich nicht mehr im erforderlichen Maße vorhanden. Es gibt Einzelschicksale, die müssen, dafür dass sie nicht zur Arbeit kommen, Urlaub nehmen, je nach knapp bemessenem Zeitkorridor steht eine spätere Rückkehr von der Arbeitsstelle nicht mehr im Einklang mit der Kinderbetreuung. Weitere Beispiele lassen sich nennen. Die Konfliktparteien müssen einsehen, dass sie es hier, im Gegensatz zu anderen Branchen, mit einem sensiblen Bereich zu tun haben, es hier um Daseinsvorsorge geht, von der ein sehr großer Teil der Bevölkerung abhängig ist. Daher von PRO BAHN Hessen nochmals abschließend die Aufforderung, zwei erfahrene und gestandene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit der Schlichtung zu beauftragen.

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