PRO BAHN Landesvorsitzender äußert sich zum 9. GDL-Streik in den Tarifauseinandersetzungen 2014-2015.

Aufgrund der kurzfristigen Anfrage von mehreren Medienvertretern wurde durch den Vorsitzenden des PRO BAHN Landesverbandes Hessen, Thomas Kraft, die nachstehende Stellungnahme abgegeben, verweist aber auch auf frühere Stellungnahmen von PRO BAHN zum laufenden Tarifkonflikt

Die laufende Tarifauseinandersetzung kann nur noch durch Einschaltung Dritter gelöst werden. Der Vorsitzende des PRO BAHN Landesverbandes Hessen erneuert damit seine Forderung an die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), endlich dieser unausweichlichen Vorgehensweise zuzustimmen.Alles das möge die Menschen zusammen führen - zugeschnitten

In die Kritik gerät, so PRO BAHN Hessen, erneut die Vorgehensweise der GDL in Bezug auf den Vorlauf des Streiks, welcher in der laugenden 21. Kalenderwoche beginnt. Die präzise Ankündigung des Streiks nur rund 40 Stunden vor Streikbeginn im Personenverkehr anzusetzen und damit weite Teile der deutschen Infrastruktur lahm zu legen, übersteigt jedwede Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Streikankündigungen müssen mindestens einen Vorlauf von 4 Tagen haben, damit die Fahrgäste sich der veränderten Lage anpassen können. Nicht alle Fahrgäste als alleine für sich Betroffene können innerhalb der aktuellen Vorlaufzeit ihre Tages- und Wochenpläne ändern, Tickets stornieren, neue Möglichkeiten der Fortbewegung einrichten, Termine umlegen oder absagen.

Die Gewerkschaft als wesentlicher Teil unseres demokratischen Gesamtkonstrukts in Deutschland gerät dabei bedauerlicher Weise mehr und mehr in die Defensive, so Thomas Kraft. Weite Teile der Bevölkerung schätzten das Streikrecht sehr, weil es auch für die eigene Branche schnell zur Anwendung kommen kann. Jedoch muss es im Verhältnis zu dem Verhandlungsgegenstand stehen. Das Verkehrsmittel Bahn werde von mehr und mehr Menschen nicht mehr als Daseinsvorsorge wahrgenommen, sondern nur noch als „ein Angebot unter vielen Möglichkeiten der Fortbewegung“. Der Fernbus ist in das Konzert mit eingestiegen. Das Ziel, die Eisenbahn weiterhin als wichtiges Gut zu verstehen, dem habe sich PRO BAHN verschrieben und die GDL sei gefordert, das gleiche zu tun. Die GDL trage jedoch in der Bevölkerung mehr und mehr zur nachhaltigen Bewusstseinsänderung bei und damit zum nachhaltigen Schaden beim Verkehrsmittel Eisenbahn.

Herr Weselsky kenne anscheinend nicht die Gepflogenheiten der seit 1949 entwickelten erfolgreichen Kultur im bundesrepublikanischen Umgang in Tarifauseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Unternehmen. Niemand nimmt mit einer Schlichtung der Arbeitnehmerseite das Recht, erneut in einen Streik einzutreten. Wenn eine Schlichtung scheitert, so kann eine Gewerkschaft erneut zu Streiks aufrufen. Danach kann sich eine zweite Schlichtung anschließen.

PRO BAHN Hessen stellt ebenso fest, dass die über die Medien kolportierte Rechtsänderung mit dem anstehenden neuen „Tarifeinheitsgesetz“ nicht schon für die laufende Tarifauseinandersetzung greift. Gibt es eine rechtliche Handlung schon vor einer Rechtsänderung, so ist bis zum Abschluss der laufenden rechtlichen Handlung noch das alte Recht anzuwenden.

Thomas Kraft bekräftigt nochmals, wie wichtig es ist, dass sowohl die GDL als auch die EVG für ihre Mitglieder die Interessen nachhaltig vertreten und dafür sorgen, dass die Bediensteten im Bahngewerbe von dem Lohn für ihre Arbeit jetzt und in Zukunft ein solches Einkommen haben, dass das alltägliche Auskommen den Lebensstandard sichert. Streik gehört in einer Demokratie auch hinzu.

Der Landesvorsitzende Thomas Kraft fordert, dass im neuen Tarifeinheitsgesetz zwar einheitliche Tarifverträge festgeschrieben sein sollten. Dies jedoch im Umkehrschluss nicht bedeuten darf, dass wenn die größere Gewerkschaft zustimmt, es damit zum Abschluss bzw. Ergebnis kommt. Hier muss es nach dem Eins-zu-Eins-Prinzip rechtlich so abgesichert sein, dass alle Gewerkschaften der Branche einem Verhandlungsergebnis zustimmen. Damit seien im Fall der Deutschen Bahn sowohl die GDL als auch die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) gleichberechtigte Partner. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das sei ein jahrzehntelanger Grundsatz in der Bundesrepublik Deutschland gewesen, so Thomas Kraft abschließend.

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