RMV dreht nach bewährtem Ritus wieder an der Tarifschraube

(Frankfurt am Main, am 7. Juli 2015 – 22 Uhr) Für den Fahrgastverband PRO BAHN Hessen gehört die am 9. Juli 2015 für die zum 01.01.2016 angekündigte Fahrpreiserhöhung des RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) von durchschnittlich [offen*] Prozent zum überfälligen Bestandteil des jährlichen Rituals in der Sommerzeit.
Öffentlicher Nahverkehr zum Nulltarif wird für die Kunden der Verkehrsverbünde eine unerfüllbare Utopie bleiben.SAMSUNG

Auch wenn durch den Wegfall der Regiekosten (Pflege der Automaten, Abrechnungskosten, etc.) bis zu 30 Prozent eingespart werden könnten, verbleibt nach Ausfall der Fahrgeldeinnahmen bei gleichzeitig deutlich höherem Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal im Berufsverkehr ein für die öffentliche Hand nicht zu stemmendes Finanzloch.

Die Fahrgäste müssen also noch für einen längeren Zeitraum in angemessener Weise an den Kosten für Fahrten im Nahverkehr beteiligt werden. Was aber angemessen ist, darüber entscheiden beim größten hessischen Verkehrsverbund in aller Regel Personen, denen Busse und Bahnen von innen ziemlich fremd sind und die sich kaum vorstellen können, was es für berufstätige Mütter und Väter bedeutet, in überfüllten Bussen und Bahnen morgens zur Arbeit und abends – meist mit Verspätung – wieder nach Hause befördert zu werden.

ÖPNV ist über die Fläche betrachtet in hohem Maße zuschussbedürftig. Die Bundesregierung versucht sich seit geraumer Zeit, durch Einfrieren der Höhe der Regionalisierungsmittel ihrer Verantwortung zur Deckung des Defizits mehr und mehr zu entziehen, Hessen stellt sich stur und sieht sich, was die Finanzierung der Betriebskosten betrifft, absolut nicht in der Verantwortung. Die heutige Entwicklung zur Unterfinanzierung des Angebots an Bussen und Bahnen war bereits vor Jahren absehbar. Andere Länder haben längst gegengesteuert und alltagstaugliche Modelle zur Ko-Finanzierung des ÖPNV etabliert, die den Fahrgast direkt entlasten. In Frankreich hat die Einführung einer Art Transportabgabe VT (Versementtransport) zu einer Renaissance der Straßenbahnen geführt, deren Betrieb sogar vereinzelt Gewinne abwirft. Für jeden Beschäftigten müssen die Firmen dort ohne großen Verwaltungsaufwand zwischen 0,55 und 2,6 Prozent des Lohnes der Beschäftigten als zusätzliche Steuer an die Kommunen abführen. Wien kennt die so genannte „Dienstgeberabgabe“. Sie spült etwa 40 Millionen Euro in den Stadtsäckel. All diese Gelder müssen allerdings zweckgebunden für Investitionen oder den laufenden Betrieb verwendet werden.

Denkbar wäre auch eine an die Grundbesitzabgabe gekoppelte Pauschale zur Finanzierung des ÖPNV, denn die Hausbesitzer und die Mieter in Orten ab einer Größenordnung von 25.000 Einwohnern profitieren nachweislich von einem gut funktionierenden Nahverkehr.

Dass solche innovativen Modelle nicht frühzeitig auf den Weg gebracht wurden, muss als Negativum der hessischen Verkehrspolitik der letzten Jahrzehnte angelastet werden. Viele schlaue und nicht gerade billige Seminare der letzten Jahre mit solchen Themenschwerpunkten und hochkarätigen Verkehrswissenschaftlern als Dozenten erfüllten offensichtlich nur eine Alibifunktion. Jetzt müssen wieder einmal die Nutzer umweltfreundlicher Verkehrsmittel die Zeche über höhere Fahrpreise zahlen und sich mittelfristig mit Einschränkungen des Angebots abfinden.
* wird durch den RMV erst am 09.07.2015 veröffentlicht.

Wilfried Staub
Thomas Kraft

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