Im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), welcher in weiten Teilen nicht für den Busverkehr und den sonstigen lokalen Busverkehr zuständig ist, gibt es insgesamt 26 zuständige Gebietskörperschaften, d.h. Städte ab 50.000 Einwohner und Landkreise, welche nach dem Hess. ÖPNV-Gesetz für die Stadt- und Lokalbusse Verantwortung tragen. Sie haben sog. Lokale Nahverkehrsorganisationen (LNO) geschaffen.
In fast allen LNO wurden durch die Gremien der Städte und Landkreise „lokale Fahrgastbeiräte“ geschaffen. Im Bereich des RMV, welcher rund 70 Prozent des Gebietes des Bundeslandes umfasst, gibt es diese inzwischen fast überall. Inwiefern ihr eigentlicher Sinn wirklich erfüllt und gelebt wird, da darf der eine oder andere Zweifel berechtigt sein.
Fahrgastbeirat, so etwas gibt nicht in der Stadt und im Landkreis Fulda. In seiner jüngsten Zusammenkunft in Fulda hat der PRO BAHN Regionalverband Osthessen beschlossen, die Schließung der Mitbestimmungslücke nun einzufordern. In nächster Zeit soll an die Gebietskörperschaften und die Verkehrsgesellschaften herangetreten werden, um über die Thematik zu sprechen.
Wie ein Fahrgastbeirat für den Fuldaer Raum aussehen könnte, dazu wird in Kürze an dieser Stelle berichtet.