{"id":4775,"date":"2017-10-09T14:54:15","date_gmt":"2017-10-09T12:54:15","guid":{"rendered":"http:\/\/pro-bahn-hessen.de\/?p=4775"},"modified":"2017-11-01T02:12:21","modified_gmt":"2017-11-01T00:12:21","slug":"pro-bahn-hessen-fahrgastverband-zur-10-minuten-garantie-des-rmv-hat-punktlichkeit-vorrang-vor-anschluss-sicherheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pro-bahn-hessen.de\/?p=4775","title":{"rendered":"PRO BAHN Hessen &#8211; Fahrgastverband zur 10-Minuten-Garantie des RMV &#8211;  Hat P\u00fcnktlichkeit Vorrang vor Anschluss-Sicherheit?"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_3083\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"http:\/\/pro-bahn-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/20140511_171917-ohne-K\u00f6pfe-klein-600.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-3083\" src=\"http:\/\/pro-bahn-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/20140511_171917-ohne-K\u00f6pfe-klein-600-300x225.jpg\" alt=\"Ein Zug der S 5 im Frankfurter S-Bahn-Tunnel an der Station Konstablerwache. Hier f\u00e4hrt vom 16.07.-26.08.2016 kein Zug.\" width=\"300\" height=\"225\" class=\"size-medium wp-image-3083\" srcset=\"https:\/\/pro-bahn-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/20140511_171917-ohne-K\u00f6pfe-klein-600-300x225.jpg 300w, https:\/\/pro-bahn-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/03\/20140511_171917-ohne-K\u00f6pfe-klein-600.jpg 600w\" sizes=\"(max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-3083\" class=\"wp-caption-text\">Ein Zug der S 5 im Frankfurter S-Bahn-Tunnel an der Station Konstablerwache.<\/p><\/div>\n<p>Am 01. Juni trat die verbundweite 10-Minuten-Garantie des RMV in Kraft, die im Falle von Versp\u00e4tungen aller Verkehrsmittel der etwa 1.000 Verbund-Linien greift. Einer solchen Regelung geb\u00fchrt die uneingeschr\u00e4nkte Zustimmung von PRO BAHN, meint der Vorsitzende des Landesverbandes Hessen, Thomas Kraft. Auf der anderen Seite beklagen sich immer mehr Pendler dar\u00fcber, dass ihnen immer \u00f6fter der Anschlusszug oder Bus gerade \u201evor der Nase\u201c wegf\u00e4hrt. Das liegt in der Regel darin begr\u00fcndet, dass im Wartefall den Verkehrsunternehmen durch die Besteller ein saftiges P\u00f6nale aufgebrummt wird. Die eine Regelung hat nur auf den ersten Blick mit der anderen nichts zu tun.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/pro-bahn-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Logo-20-Jahre-RMV-zugeschnitten.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/pro-bahn-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Logo-20-Jahre-RMV-zugeschnitten.jpg\" alt=\"Logo 20 Jahre RMV zugeschnitten\" width=\"218\" height=\"116\" class=\"aligncenter size-full wp-image-2274\" \/><\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/pro-bahn-hessen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/2017-10-09-PRO-BAHN-zur-RMV-10-Minuten-Garantie.pdf\">Pressemitteilung &#8211; PRO BAHN Hessen zur RMV-P\u00fcnktlichkeitsgarantie &#8211; als Download<\/a><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nachdem der nordhessischen Verkehrsverbund (nvv) im Mai 2006 eine 5-Minuten-Garantie mit weitreichender Offensive zur Steigerung der Attraktivit\u00e4t des \u00d6ffentlichen Nahverkehrs in Verbindung mit einer zentralen Datenerfassung gestartet hatte, folgte der Rhein\u2013Main\u2013Verkehrsverbund (RMV) zwei Jahre sp\u00e4ter mit seinem Modell einer 10 Minuten Garantie, das allerdings etwas halbherzig versuchsweise f\u00fcr einige wenige lokale Linien und nur einzelne Gesellschafter. Zehn Jahre konnte man mit diesem Vorlauf nun Erfahrungen sammeln. Der RMV hat jetzt zum 1. Juni 2017 die mehrmals verschobene verbundweite Umsetzung gestartet. Wer also ab sofort sein Ziel im Verbundraum bei Fahrten mit planm\u00e4\u00dfigen Verkehrsmittel erst mit einer Versp\u00e4tung von mehr als 10 Minuten erreicht, kann sich die Fahrtkosten in voller H\u00f6he bzw. bis zu einer bestimmten Obergrenze erstatten lassen. Bei Zeitkarten und stark subventionierten Angeboten f\u00fcr bestimmte Zielgruppen fallen die Erstattungsbetr\u00e4ge in Form einer Pauschale &#8211; auch aus steuerlichen Gr\u00fcnden &#8211; verst\u00e4ndlicherweise deutlich niedriger aus. Als Berechnungsgrundlage geht man bei Zeitkarteninhabern von einer Nutzung von durchschnittlich 50 Fahrten pro Monat aus. F\u00fcr bestimmte Ereignisse und f\u00fcr Fahrten auf Bestellung (AST) gelten nachvollziehbare Ausnahmeregelungen. Nach 21:00 Uhr werden unter bestimmten Voraussetzungen sogar Taxikosten bis zu einer H\u00f6he von \u20ac 25,00 erstattet. <\/p>\n<p>Der Fahrgastverband PRO BAHN Hessen begr\u00fc\u00dft diesen Vorsto\u00df des RMV, zeigt er doch, wie ernst die Verbundspitze die Belange der Fahrg\u00e4ste nimmt, meint sein Pressesprecher Wilfried Staub und f\u00fcgt die Hoffnung hinzu, dass die Regelung auch mit dazu beitragen m\u00f6ge, den P\u00fcnktlichkeitsgrad, insbesondere der S- und Regionalbahnen, nachhaltig zu verbessern.<\/p>\n<p>Da der RMV keine zentrale Erfassung der Daten der verkauften Fahrkarten kennt, auf der anderen Seite aber ein gewisser Mechanismus zur Verhinderung von Missbrauch &#8211; bei geringstm\u00f6glichen Verwaltungsaufwand &#8211; in das Erstattungssystem integriert werden muss, gibt es derzeit leider keine andere praktikable M\u00f6glichkeit als eine Pr\u00fcfung der G\u00fcltigkeit der vorzulegenden Fahrkarten und Belege in einer der zun\u00e4chst 33 Erstattungsstellen. <\/p>\n<p>Eine versp\u00e4tete Fahrt muss sp\u00e4testens innerhalb von sieben Tagen \u00fcber eine besondere Maske auf der Homepage des RMV eingegeben werden, wobei dieser Vorgang ab der zweiten Eingabe bei etwas Routine in weniger als 2 Minuten erledigt ist, da bestimmte pers\u00f6nliche Daten dann bereits voreingestellt sind. Nach Durchlaufen einer Plausibili-\u00e4tskontrolle erh\u00e4lt der Antragsteller eine Best\u00e4tigung seines Anspruchs und eine Vorgangs-ummer. Verschiedene Antr\u00e4ge k\u00f6nnen gesammelt werden, m\u00fcssen allerdings mit einer Frist von drei Monaten, beginnend mit dem ersten Erstattungsantrag, in bar bei einer der autorisierten Verkaufsstellen abgeholt werden. Diese Art der Erstattung wird von vielen Fahrg\u00e4sten als l\u00e4stig angesehen. Staub gibt jedoch zu bedenken, dass bei einer unpers\u00f6nlichen und bargeldlosen Erstattung der Verwaltungsaufwand und die dabei anfallende Bearbeitungsgeb\u00fchr den Nutzern in den meisten F\u00e4llen \u00fcbersteigen w\u00fcrde. Ungeachtet dessen fordert PRO BAHN mittelfristig, dass ein Verfahren gefunden werden sollte, das Procedere der Erstattung nutzerfreundlicher zu regeln.<\/p>\n<p>Der RMV hat gegen\u00fcber der Presse best\u00e4tigt, dass die f\u00fcr die 10-Minuten-Garantie anfallenden Kosten, unabh\u00e4ngig ob sie in seinen Zust\u00e4ndigkeitsbereich oder in den der 27 Gesellschafter anfallen, aus dem eigenen Topf der Vertragsstrafen, die der RMV den Verkehrsdienstleistern auflastet, kommen. Ein solches Malus-System ist inzwischen durchg\u00e4ngiger Bestandteil aller Verkehrsvertr\u00e4ge im RMV und hat zur Folge, dass im Falle von geringf\u00fcgigen Versp\u00e4tungen fr\u00fcher einmal garantierte Anschl\u00fcsse seit einiger Zeit nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden. Der Fahrgastverband PRO BAHN Hessen bezeichnet ein solches Vorgehen als unhaltbar, insbesondere wenn man bedenkt, dass 40 Prozent der Fahrg\u00e4ste mindestens einmal umsteigen und auf eine sichere Reisekette angewiesen sind. Dies wird umso wichtiger, je weniger dicht der Takt, insbesondere in den l\u00e4ndlichen Regionen und in Tagesrandlagen, ist.<\/p>\n<p>Es gibt im Gebiet des RMV viele wichtige Umsteigeknoten, bei denen noch bis vor einem Jahr die Anschl\u00fcsse im Falle von Versp\u00e4tungen meist gew\u00e4hrleistet wurden. Fahrg\u00e4ste beklagen, dass dies heute bei den Bahnh\u00f6fen Babenhausen, Friedberg, Fulda, Gie\u00dfen, Hanau, Limburg sowie den Bus-Bahnh\u00f6fen Bad Soden am Taunus, Dillenburg und Herborn nicht mehr der Fall sei. <\/p>\n<p>Der Status quo ante muss im Interesse der Fahrg\u00e4ste und der Seriosit\u00e4t des \u00d6PNV umgehend wieder hergestellt werden. P\u00f6nalen d\u00fcrfen nicht dazu herhalten, die Kassen der Besteller zu Lasten der Fahrg\u00e4ste zu f\u00fcllen. Zu Zeiten der guten alten Bundesbahn existierten genaue Anweisungen, die sogar im Kursbuch festgeschrieben waren, in welchem Zeitrahmen welches Verkehrsmittel auf ein versp\u00e4tetes zwingend zu warten hat. An diese Dienstvorschrift hatten sich alle Fahrdienstleiter und Zugbegleiter ohne Ausnahme zu halten.<\/p>\n<p>Nachdem nun endlich auch bei der S-Bahn Rhein-Main das Zeitalter der Echtzeitanzeigen in den Z\u00fcgen angebrochen ist, sollte es doch ein Leichtes sein, die Anschlussz\u00fcge \u00fcber die Verkehrslage der Zubringer zu informieren. PRO BAHN fordert daher, dass f\u00fcr jeden Knotenbahnhof und jeden Sammelanschluss lokal g\u00fcltige Kriterien f\u00fcr gegenseitige Wartezeiten unter Ber\u00fccksichtigung der unabdingbaren Priorit\u00e4ten (Anzahl der Umsteiger, H\u00e4ufigkeit der Verbindungen, Dominoeffekt, usw.) aufgestellt werden und dass diese Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen werden. In welchem Rahmen die unterschied-<br \/>\nlichen Verkehrsmittel aufeinander warten, das sollten die zust\u00e4ndigen Fahrgastbeir\u00e4te in Zusammenarbeit mit den \u00f6rtlichen Betriebsleitern und den Verkehrsplanern der betreffenden Nahverkehrsorganisationen erarbeiten.<\/p>\n<p>Die Einhaltung der P\u00fcnktlichkeit ist eines der f\u00fcnf wichtigen Kriterien, die der \u00d6ffentliche Nahverkehr in den Augen der Kunden erf\u00fcllen muss. Der RMV hatte insofern den richtigen Weg eingeschlagen, die Einhaltung des Fahrplans zu gew\u00e4hrleisten und im Falle einer Nichterf\u00fcllung den Fahrgast angemessen zu entsch\u00e4digen. Das ist unstrittig. Die Garantie der Reisekette genie\u00dft nach Auffassung der Masse der Pendler aber einen noch h\u00f6heren Stellenwert. Wenn einem Fahrgast durch einen verpassten Anschluss eine Wartezeit von einer Stunde entsteht, dann ist eine Entsch\u00e4digung von vielleicht \u20ac 1,40 f\u00fcr eine Stunde geraubter Freizeit kaum ein Trost. Was dieses Thema betrifft, so m\u00fcssen die Weichen auf schnellstem Wege wieder in eine vern\u00fcnftige Richtung gestellt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 01. Juni trat die verbundweite 10-Minuten-Garantie des RMV in Kraft, die im Falle von Versp\u00e4tungen aller Verkehrsmittel der etwa 1.000 Verbund-Linien greift. 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