Satzungen LV Hessen und Regionen

Satzung Landesverband

Der PRO BAHN Landesverband Hessen e.V. ist unter der Vereinsregister-Nummer VR 12195 – Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die vom Amtsgericht genehmigte Satzung wurde durch die Landesmitgliederversammlung, dem obersten Organ des Landesverbandes, in der aktuellen Änderungsfassung am 10.01.2026 in Darmstadt beraten und beschlossen.

Satzung – PRO BAHN Landesverband Hessen e.V.- 10.01.2026

Satzungen der Regionalgliederungen

Des Weiteren gibt es für die insgesamt fünf Regionalverbände,
insgesamt „drei eingetragene Vereine – e.V.“, welche beim Vereinsregister in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken eingetragen sind. Hier die drei Satzungen:

a) PRO BAHN Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main e.V.
Satzung – PRO BAHN Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main e.V. – 09.05.2025

b) PRO BAHN Regionalverband Starkenburg e.V.
Satzung PRO BAHN Regionalverband Starkenburg e.V. 26.04.2025

c) PRO BAHN Regionenvereinigung NOM Nordhessen-Osthessen-Mittelhessen e.V.
– für die PRO BAHN Regionalverbände Nordhessen, Osthessen und Mittelhessen
Satzung – PRO BAHN Regionenvereinigung NOM – Nordhessen-Osthessen-Mittelhessen e.V. – 01.07.2023

weitere Rechtsgrundlagen des PRO BAHN Landesverbandes Hessen e.V.:

Geschäftsordnung digitale Verbandsarbeit 31.05.2025
Geschäftsordnung zur Durchführung digitaler Sitzungen des PRO BAHN Landesverbandes Hessen, seiner Regionalgliederungen und seiner Facharbeit.

Landes-Erstattungsordnung 21.02.2026
Geschäftsordnung zur Erstattung von Auslagen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im PRO BAHN Landesverband Hessen.

Landes-Schiedsordnung 21.02.2026
Rechtsgrundlage für ein mögliches Schiedsgericht des PRO BAHN Landesverbandes Hessen e.V.

Die Datenschutzordnung des PRO BAHN Landesverbandes Hessen ist auf der extra Unterseite „Datenschutz“ dieser Homepage hinterlegt.