Satzung Landesverband
Der PRO BAHN Landesverband Hessen e.V. ist unter der Vereinsregister-Nummer VR 12195 – Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Die vom Amtsgericht genehmigte Satzung wurde durch die Landesmitgliederversammlung, dem obersten Organ des Landesverbandes, in der aktuellen Änderungsfassung am 29.01.2022 in Frankfurt am Main, mit einer Anpassung vom 30.04.2022 beschlossen.
Satzung – PRO BAHN Landesverband Hessen e.V. – 30.04.2022
Satzungen der Regionalgliederungen
Des Weiteren gibt es für die insgesamt fünf Regionalverbände und eine Regionalgruppe insgesamt „drei eingetragene Vereine – e.V.“, welche beim Vereinsregister in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken eingetragen sind. Hier die drei Satzungen:
a) PRO BAHN Regionalverband Großraum Frankfurt e.V.
Satzung – Regionalverband Großraum Frankfurt – 02.05.2022
b) PRO BAHN Regionalverband Starkenburg e.V.
Satzung – PRO BAHN Satzung – PRO BAHN Regionalverband Starkenburg – 08.04.2017
c) PRO BAHN Regionenvereinigung NOM Nordhessen-Osthessen-Mittelhessen e.V.
– für die PRO BAHN Regionalverbände Nordhessen, Osthessen und Mittelhessen
Satzung – PRO BAHN Regionenvereinigung NOM – Nordhessen-Osthessen-Mittelhessen e.V. – 11.06.2022
weitere Rechtsgrundlagen des PRO BAHN Landesverbandes Hessen e.V.:
Geschäftsordnung digitale Verbandsarbeit – 31.05.2025
Geschäftsordnung zur Durchführung digitaler Sitzungen des PRO BAHN Landesverbandes Hessen, seiner Regionalgliederungen und seiner Facharbeit.
Landes-Erstattungsordnung – 20.08.2018
Geschäftsordnung zur Erstattung von Auslagen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im PRO BAHN Landesverband Hessen.
Die Datenschutzordnung des PRO BAHN Landesverbandes Hessen ist auf der extra Unterseite „Datenschutz“ dieser Homepage hinterlegt.