PRO BAHN HESSEN stellt fest, dass das vorliegende Nahmobilitätsgesetz keinen einzigen Punkt zum öffentlichen Personenverkehr enthält und auch sonst in den Bereichen Fuß- und Radverkehr nur wenige Punkte des von der Initiative „Verkehrswende Hessen“ entworfenen Verkehrswendegesetzes aufgreift.
Ziel des von uns geforderten Verkehrswendegesetzes ist laut Präambel die Förderung und Stärkung der Verkehrsträger des Umweltverbunds sowie die Gewährleistung gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in Hessen. Wir sind der Überzeugung, dass erst durch die vollständige Integration aller Verkehrsmittel einschließlich Schienen- und Bahnverkehr der Anteil an der tatsächlichen Fahrleistung des Umweltverbunds entscheidend erhöht werden kann. PRO BAHN fordert zusammen mit der Verkehrswende einen Anteil der umweltverträglichen Mobilität von 65% am Gesamtverkehr im Jahr 2030. Weiterlesen