PRO BAHN Landesverband Hessen sieht Konzept der On-Demand-Verkehre im Bundesland in der gestarteten Form als nicht akzeptabel an

Sehr kritisch sehen die Mitglieder des Fahrgastverbandes PRO BAHN das Konzept der geplanten On-Demand-Verkehre in Hessen. Dies ist das Ergebnis der Basisabstimmung im Rahmen der digitalen Mitgliederversammlung des Landesverbandes. Das mit 27 Millionen Euro vom Bund geförderte Projekt sei alles andere als barrierefrei nutzbar, so der Landesvorstand in einer aktuell veröffentlichten Pressemitteilung.

Eine Bezahlung soll ausschließlich bargeldlos erfolgen können, „Die moderne Auslegung bedeutet aber auch, dass Bezahlen mit Bargeld nicht möglich sein wird. Stattdessen können Fahrgäste Paypal, Bank- oder Kreditkarte nutzen.“, so die Projektleitung für die Umsetzung in Frankfurt (FR v. 17.06.21). Und dies, obwohl Bargeld in Form von Euros und Cents das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland sind. Da zudem auch Zeitkarten-Inhaber/innen Zuschläge zahlen müssen, bedeutet das, dass u.a. auch Kinder ab 6 Jahren trotz Schülertickets nur mit Kreditkarte oder mit Smartphone per App mit Zugriff auf ein Bankkonto das neue On-De-Mo-Angebot nutzen können. Personen ohne Bankkonto und Bankcard oder ohne Kreditkarte können demnach nach Einstellung des Busverkehrs werktags ab 20 Uhr, samstags ab 14 Uhr und sonntags den ÖPNV nicht mehr benutzen.

Zeitkarten-Inhaber/innen (Schüler-Ticket, Senioren-Ticket, Jahreskarte) müssen für jede „On-De-Mo-Fahrt“ zuzahlen, nicht nur einen sogenannten „Komfort-Zuschlag“, sondern auch eine Vergütung pro gefahrenem Kilometer. Das wird die Akzeptanz des ÖPNV nicht gerade erhöhen und ist eine Benachteiligung der Menschen in den vom RMV schlecht erschlossenen Orten bzw. Ortsteilen.

Die bestellten Fahrzeuge (Mercedes Vito) sind weder barrierefrei, noch sind diese Fahrzeuge an die barrierefreien Bussteige angepasst, somit sind sie für Rollstuhlfahrer/innen oder sonst mobilitätseingeschränkte Menschen (z.B. mit Rollator) nicht nutzbar. In den bislang ausgewählten Gebieten soll es lediglich ein einziges Fahrzeug geben, in das ein Rollstuhl einfahren kann.

Kinderwagen, Rollatoren, Fahrräder können in diesen Fahrzeugen generell nicht transportiert werden, obwohl deren Einsatz auch während der Wochenenden ab Samstagmittag vorgesehen ist.

Die Kapazitäten dieser Fahrzeugflotte reichen nicht für größere Gruppen (Familien mit Kindern, Wandergruppen) aus. Ob für diese Fälle mehrere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, ist nach den Erfahrungen mit dem AST fraglich.

Daher stellt der PRO BAHN Landesverband Hessen folgende Forderungen für einen akzeptablen und barrierefreien On-Demand-Verkehr:

1. Eine Bezahlung der On-Demand-Fahrten muss auch mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel „Bargeld“ möglich sein.

2. Für Zeitkarten-Inhaber/innen dürfen keine Zuschläge erhoben werden. Es ist schließlich kein „Luxus“, auch nach 20 Uhr oder sonntags den ÖPNV nutzen zu wollen (bzw. zu müssen).

3. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen barrierefrei zugänglich und für alle Menschen nutzbar sein. Einstiege wie bislang beim AST, die ähnlich dem „Krabbeln“ auf den Rücksitz bei zweitürigen Pkws erfolgen müssen, sind nicht zumutbar. Es nutzt nichts und widerspricht dem Ziel der Barrierefreiheit im ÖPNV, wenn zwar alle Bus-Haltestellen barrierefrei umgebaut werden, in den Abendstunden und am Wochenende oder gar auf bisher nicht bedienten Strecken ganztags statt Bussen Mini-Vans eingesetzt werden, die nicht barrierefrei nutzbar sind.

4. Der Transport von Koffern, Kinderwägen, Rollatoren und auch Fahrrädern muss zu jeder Tageszeit möglich sein.

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