PRO BAHN Hessen begrüßt Bundesratsinitiative, das Fahren ohne Fahrschein künftig als Ordnungswidrigkeit einzustufen

Der PRO BAHN Landesverband Hessen begrüßt die Initiative der Bundesländer Thüringen und Berlin, das Fahren ohne Fahrschein zunächst als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Es sei, so der Landesvorsitzende Thomas Kraft, nicht hinnehmbar, dass rein vom öffentlichen Rechtsrahmen, das Vergehen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schon beim ersten Mal als Straftat gilt und der Kraftfahrzeugteilnehmer im Falle der widerrechtlichen Handlung nur mit einem verhältnismäßig günstiges Ordnungswidrigkeitsverfahren schnell den Fall zu den Akten legen kann.

Bislang verlässt sich der Gesetzgeber Bund komplett auf die Verkehrswirtschaft, das heißt sowohl die Verkehrsverbünde und anderen Nahverkehrsorganisationen aber auch die Verkehrsunternehmen für Bahn und Bus, dass diese in ihren Bestimmungen selbst regeln, wie verfahren wird, wenn ein Fahrgast einen Verstoß begeht. Theoretisch können massive strafrechtliche Maßnahmen beim erstmaligen Vergehen gegenüber Fahrgästen erfolgen, welche nur seitens der Verkehrswirtschaft bislang nicht zur Anwendung kommen.

Der PRO BAHN Landesverband Hessen fordert auch die Hessische Landesregierung auf, im Bundesrat der im Geschäftsgang befindlichen Initiative Thüringens und Berlins uneingeschränkt zuzustimmen. Es ist ein Gebot der Fairness und der Gleichbehandlung gegenüber dem Fahrgast. Die Idee, aus de, Strafgesetzbuch in § 265 a den entsprechenden Passus herauszustreichen und in das Ordnungswidrigkeitengesetz einen neuen § 118 a einzufügen, wird ausdrücklich begrüßt.

Landesvorsitzender Kraft geht in seiner Forderung noch weiter, welche auf einer Landesmitgliederversammlung des Verbandes beruht. Seither wird die Eintreibung der Forderungen durch die Verkehrsunternehmen selbst geregelt bzw. umgesetzt. Um die Verkehrswirtschaft zu entlasten, macht es nach Meinung von PRO BAHN Hessen Sinn, eine staatliche Zentralstelle zu schaffen, über die die Datenverwaltung und die Eintreibung der Forderung erfolgt. Dies kann entweder in einer Struktur analog des Kraftfahrtbundesamtes erfolgen oder das heutige Amt könnte um den Sektor der öffentlichen Personenbeförderung erweitert und in ein „Mobilitätsbundesamt“ umgewandelt werden.

Die Bundesgesetzgeber seien nun gefordert und neben der laufenden Bundesratsinitiative müsse auch Bundesverkehrsminister Scheuer aktiv werden und selbst einen Lösungsvorschlag präsentieren bzw. die Bundesratsvorlage unterstützen.

Der PRO BAHN Landesverband Hessen schaut zuversichtlich zur Bundesratsinitiative. Die Behandlung des „Fahrens ohne Fahrschein“ als Ordnungswidrigkeit bewirkt auch eine Stärkung und eine bessere Akzeptanz des ÖPNV in der Bevölkerung.

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