Seit der Presseveröffentlichung der Deutschen Bahn AG vom 14.01.2020, zu der parallel ein Pressetermin mit den Bundesministern Scheuer (Verkehr/CSU) und Scholz (Finanzen/SPD) sowie DB-Vorstand Ronald Pofalla stattfand. Auch auf die Pressereferenten des PRO BAHN Landesverbandes Hessen sind die Medien in großer Zahl zugekommen, um zu erfahren, wie der Fahrgastverband die Sachlage einschätzt. Der dafür erforderliche innerverbandliche Kontakt mit der Bundesebene hat dieses Mal und auch schon zum anderen Zeitpunkt, bei diesem Thema stattgefunden.
Die Kernpunkte der Aussagen des PRO BAHN Landesverbandes Hessen sind hier zusammengefasst:
1.) Die 86 Mrd. Euro in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung reichen bei weitem nicht aus, um das Bahnnetz in Deutschland im erforderlichen Umfang zu sanieren und für die Herausforderungen der nahen Zukunft fit zu machen.
2.) Es ist richtig, dass mit knapp über 8 Mrd. Euro jährlich, nun deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen, als in früheren Jahren. Die Zeiten, in denen etwa die Hälfte dieser Mittel zur Verfügung standen, diese liegt noch nicht lange zurück. Das ist an sich ein positives Zeichen.
3.) Die Zeit der deutlich geringeren Mittel, sie möge nie zurückkommen und es ist schon grotesk, dass man sich nun in der gesellschaftspolitischen Diskussion genau darauf bezieht. Denn es waren schlimme Jahre, es waren katastrophale Jahre, insbesondere der gesellschaftsfeindlichen Daniederwirtschaftung des Konzerns Deutsche Bahn durch den ehemaligen Bahnchef Mehdorn.
4.) Mit dem Betrag von 86 Mrd. Euro steigt die Investition pro Kopf in Deutschland im internationalen Vergleich, sie ist jedoch im Ranking immer noch weit hinten. In Österreich ist der Betrag dann noch weiterhin um 50% höher, in der Schweiz ist er dreifach so hoch.
5.) Dass DB-Vorstand Ronald Pofalla sich die verpflichtende Herausforderung auferlegt, die 86 Mrd. Euro in dem Jahrzehnt in dem Rahmen auch verbauen zu können, mutet schon angesichts der Situation brach liegender öffentlicher Mittel als sehr seltsam an.
6.) Das Problem der schleppenden Investitionen in Deutschland findet in dem Zusammenhang nicht die nötige Beachtung. Dementsprechend hätte man an solche Bereitstellungsinitiativen für mehr Finanzmittel, auch unmittelbar eine umfassende gesetzliche Novellierung des Planungsrechts auf Bundes- und Landesebene folgen müssen. Dies ist nicht geschehen.
7.) Das Bundes- und Landesplanungsrecht muss in Bezug auf das Bahnwesen eine völlig eigenständige Rolle einnehmen. Das heißt, wenn man auf die Verkehrswende, hin zur Schiene setzt, dann bedarf es auch einer Beschleunigung der Schiene gegenüber der Straße. Die Schiene muss schneller gebaut werden können, als die Straße.
8.) Für ein völlig eigenständiges „Bundes- und Landesplanungsrecht Schiene“ können die Rechtsgrundlagen dienen, welche für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) angewendet wurden.