Forderung an den Rhein-Main-Verkehrsverbund: Keine SPNV-Ausschreibungen und -Vergaben während der Aufstellungs- und Beratungsphase des RMV-Nahverkehrsplans

Der PRO BAHN Landesverband Hessen hat grundsätzliche gesellschaftliche Erwartungen an den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Aktuell wird der Regionale Nahverkehrsplan turnusgemäß fortgeschrieben, welcher die Grundlage zur Entwicklung der Nahverkehrsleistung für den Schienennahverkehr und die Regionalbusse im gesamten Verbundraum bildet.

Hierbei gibt es in weiten Teilen der Gesellschaft Diskussionsbedarf an den seither vorgelegten Entwurfsunterlagen. Das ist in einer Demokratie ein selbstverständlicher Prozess, kennt man dies doch alljährlich zu den parlamentarischen Beratungen für die öffentlichen Haushalte. Sowohl die Gebietskörperschaften, d.h. Landkreise, Städte und Gemeinden, sowie die Lokalen Aufgabenträger, die Verkehrsunternehmen, die Infrastrukturbetreiber und als wesentlicher Faktor unabhängige Fachverbände wie der Fahrgastverband PRO BAHN, sie sind nach dem Gesetz gefordert, haben eine Anhörungsberechtigung, sich aktiv in solche Aufstellungsprozesse inhaltlich einzubringen.

Von allen aufgezählten Anhörungsberechtigten gibt es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Anregungen und Änderungswünschen für den fortzuschreibenden RMV-Nahverkehrsplan, nachdem man den Entwurf seit Anfang des Jahres einsehen konnte, so der hessische Landesvorsitzende des Fahrgastverbandes PRO BAHN, Thomas Kraft

Jedoch ist es auch so, dass in den nächsten Jahren auch ein nicht unerheblicher Teil des Nahverkehrsnetzes bzw. Schienennahverkehrsleistungen im RMV-Gebiet zur Neuvergabe ansteht. Das heißt, die Leistung wird für 10 bis 15 Jahre entweder an das seitherige Verkehrsunternehmen erneut vergeben oder es gewinnt ein anderer die Ausschreibung.

Der PRO BAHN Landesverband Hessen befürchtet aufgrund der Jahrestafel, dass die Leitungsebene des RMV mehrere Nahverkehrsleistungen einfach nach alter Grundlage für viele Jahre, bis weit in die 2030er Jahre hinein, neu vergibt und somit vollendete Tatsachen schafft. Meist handelt es sich dabei um die Festschreibung von deutlich schlechteren Leistungsumfängen, welche einer Verkehrswende und dem Kampf gegen den Klimawandel nicht nur entgegenstehen, sondern den Gestaltungsspielraum für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zerstören. Diese drei haben in einigen Details andere Vorstellungen von Verkehrspolitik als die RMV-Administration und daher ist es umso wichtiger, dass während der Planaufstellungsphase „keine Schritte“ zur Bekanntmachung und Vergabe von Nahverkehrsleistungen umgesetzt werden.

Bestehende Verträge können durchaus um wenige Jahre verlängert werden, um so in die Zeit nach der Verabschiedung des Regionalen Nahverkehrsplans des RMV zu kommen. Dies ist eine gängige Übung im ÖPNV-Sektor. So können alle Nahverkehrsleistungen auch auf der Basis eines dann aktuell verabschiedeten Planwerks ausgeschrieben werden und nicht nach Kriterien, welche nicht mehr in die aktuelle Zeit der zwanziger Jahre passen.

Was nicht geht ist, wenn Ausschreibungen und Vergaben erfolgt sind, diese nochmal umfassend zu ändern, insbesondere wenn Züge ganz anders fahren sollen. Ein demokratischer Meinungsbildungsprozess sollte immer vor der Umsetzung von Maßnahmen stattfinden, so der Stellv. Landesvorsitzende Werner Filzinger. Daher fordert der PRO BAHN Landesverband Hessen, aktuell sämtliche Schritte in den hessischen Verkehrsverbünden zu Neuvergaben aufzuschieben, wenn man denn öffentliche Aufstellungsverfahren von Planwerken mit der gebührenden Ernsthaftigkeit durchführen möchte.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.