PRO BAHN Landesverband Hessen fordert: „Entscheidungen zur Corona-Pandemie für Bus und Bahn landeseinheitlich regeln und bitte den ÖPNV bei notwendigen lokalen Entscheidungen außen vor lassen“

Die Tatsache, dass in der Landeshauptstadt Wiesbaden wegen der dort in den letzten Tagen entstandenen höheren Infektionsrate durch das Covid-19-Corona-Virus nun an jeder Bushaltestelle eine Maske getragen werden muss, hat den PRO BAHN Landesverband Hessen auf den Plan gerufen. Den Fahrgastvertreterinnen und Fahrgastvertretern geht es vorrangig nicht um den Umfang der notwendigen Einschränkungen. Dass auch im öffentlichen Personenverkehr aufgrund der gegebenen Situation, staatliche Vorsichtsmaßnahmen greifen müssen, an welche sich dann auch alle zu halten haben, ist auch aus Sicht des Fahrgastverbandes PRO BAHN unbestritten.

Was nicht geht, das ist die lokale Unterschiedlichkeit der Entscheidungen. Hessen besteht aus 21 Landkreisen, 5 kreisfreien Städten und 7 Sonderstatusstädten. Der Fahrgast ist vielfach über diese Grenzen hinweg unterwegs. Wenn nun, gerade im Falle Wiesbaden, von den Behörden festgelegt wird, dass in der Stadt an der noch so entlegenen Bushaltestelle die Maskenpflicht gilt, dann muss das der Fahrgast schon aus der näheren Umgebung nicht unbedingt wissen und er unterliegt unbewusst einem Vergehen. Die Grenzen der kommunalen Gebietskörperschaften wechseln innerhalb von zehn Kilometern in Hessen bis zu drei Mal. In der Mainmetropole Frankfurt gilt die Maskenpflicht nur innerhalb der unterirdischen Bahnstationen und deren Zugänge sowie innerhalb der Bahnen und Busse.

Es ist für einen Fahrgast unzumutbar, jede einzelne lokale Corona-Regelung auswendig zu wissen, selbst wenn er ein an medialer Nachrichteninformation interessierter Mensch ist.

Dass Einschränkungen im Pandemieverlauf vorgenommen werden müssen wie die Begrenzung der Zahl der Personen, welche sich miteinander treffen dürfen, die Regelungen für Gaststätten, für öffentliche Einrichtungen wie Rathäuser, Sporthallen, Schulen, das ist alles nachvollziehbar, wenn dies unter der rigide von Landräten, Oberbürgermeistern oder stellvertretend deren Dezernenten veranlasst wird. Der Öffentliche Personennahverkehr ist jedoch so netzumspannend, dass er von den unterschiedlichen lokalen Anordnungen ausgeklammert werden sollte.

Der PRO BAHN Landesverband Hessen fordert deshalb die Rücknahme der aktuellen Anordnung in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Stattdessen sollte in einer landesweit einheitlichen Rechtsgrundlage festgelegt sein, wie die Maskenpflicht im ÖPNV gilt. Landesweite Anpassungen müssen natürlich Zeit für Zeit gegeben sein. Der PRO BAHN Landesverband Hessen stellt sich vor, dass neben den unterirdischen Haltestellen, wie es sie in Hessen nur in Frankfurt und Offenbach gibt, für die oberirdischen lokalen Haltestellen von Bussen und Bahnen festgelegt wird, dass an den Umsteigepunkten und Haltestellen mit viel Fahrgastaufkommen die Maskenpflicht besteht und durch Hinweisschilder vor Ort deutlich kenntlich gemacht wird.

Welche Haltestelle mit diesen Einschränkungen versehen wird, treffen die Landkreise und Städte gemeinsam mit ihren Verkehrsunternehmen. Im Netz des Regionalzugverkehrs (RE/RB/S-Bahn) gelten die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB), die für alle ihre Haltestellen eine Maskenpflicht erlassen hat. Auch für die Strecken der Hessischen Landesbahn wäre es unangebracht, hier Abweichungen gegenüber der DB-Regelung zu veranlassen.

Im lokalen Bus- und Bahnverkehr, an Haltestellen wo nur ein, zwei, drei Fahrgäste in den Bus einsteigen, muss an die Vernunft der Bevölkerung appelliert werden, voneinander Abstand zu halten und die Einsicht, von sich aus bei Bedarf, z.B. beim Ansprechen des Nachbar-Fahrgastes an der Haltestelle, für den Moment die Alltagsmaske aufzusetzen. Das Setzen auf die Vernunft der Bevölkerung ist auch eine grundsätzliche Basis für unsere parlamentarische Demokratie, so der PRO BAHN Landesverband Hessen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.