Kritik an der Form der neuen Verträge/Vereinbarungen des Landes Hessen mit dem Verkehrsverbünden RMV, NVV und VRN

Es gibt keinen wirklichen expandierenden ÖPNV in Hessen

Das Land Hessen schließt heute eine neue Vereinbarung zur Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hessen. Dem an strotzendem Werbegigantismus, mit welchem der Hess. Verkehrsminister Tarek Al-Wazir und der Geschäftsführer des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), Knut Ringat, versuchen, den ÖPNV in Hessen als blühende Landschaften zu verkaufen, muss der Fahrgastverband PRO BAHN die bittere Realität der Gegenrechnung vor die Stirn halten.

Fortwährend falsche Darstellung, von wem das öffentliche Geld wirklich kommt

Der allergrößte Teil der Finanzmittel von etwas mehr als 1 Mrd. Euro kommt aus dem Bundeshaushalt, um den Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Die sog. Regionalisierungsmittel des Bundes machen etwa 78% des Gesamtbetrags aus, welcher für die Schiene den Verkehrsverbünden zur Verfügung steht. 7% sind direkte Transferleistungen aus den Haushalten der Landkreise und Städte ab 50.000 Einwohnern, 18% sind Mittel aus dem Budget des kommunalen Finanzausgleichs und nur 4%

Der ÖPNV in Hessen braucht 1,5 Mrd. anstatt 1 Mrd. Euro, um sich entwickeln zu können

Mit den 1 Mrd. Euro wird der Personennahverkehr in Hessen nicht zukunfts- und ausbaufähig sein, sondern verharrt in einer Stagnation. Um mehr Leistung anzubieten, z.B. weitere Züge anzuschaffen, um mehr Sitzplätze und Abstellplätze für Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle usw. zu haben, bedarf es einer Mittelaufstockung auf mindestens 1,5 Mrd. Euro. Das Land Hessen macht keine Aussagen darüber, in den nächsten Jahren die ureigenen Landesmittel aufzustocken. Hinzu kommen noch die eigentlichen Investitionen.

Stundentakt im NVV ist keine Landesleistung, sondern eine kommunale, regionale Errungenschaft

Die Nennung des Stundentakts im NVV ist ein weiteres verklärendes Ausweichmanöver, denn der Busverkehr ist vorrangig Aufgabe der Landkreise und der kreisfreien Stadt Kassel. Der NVV führt zwar die Koordination aus, jedoch im Auftrag der kommunalen Ebene und nicht des Landes. Genau diese haben auch den Stundentakt gemeinsam mit dem NVV entwickelt. Dass sich jetzt der Hess. Verkehrsminister erneut mit fremden Federn schmückt zeigt, dass das Land Hessen in Wahrheit nicht viel für die Verkehrswende in Sachen Bus und Bahn zu bieten hat.

Reihenweise Fehlentscheidungen des RMV bei der Vergabe von Zugleistungen der nächsten 20 Jahre

Im RMV wurden in den letzten drei Jahren die fatalsten Fehlentscheidungen bei dem Zuschnitt der Neuvergabe von Schienenverkehrsleistungen getroffen. Nicht aufeinander abgestimmte Zugmodelle werden für die nächsten 15-20 Jahre zum Einsatz kommen, so dass Status-Verharren aus der Zeit der 1990er Jahre zementiert wird.

Keine neuen guten Zugverbindungen möglich aufgrund falscher Verträge

Es können keine neuen Verbindungen zwischen Städten auf Bestandsstrecken geschaffen werden, welche von der Gesellschaft seit langem gewünscht sind. Dazu gehört z.B. ein Stundentakt zwischen Frankfurt, Friedberg, Gießen, Marburg und Kassel ausschließlich im Regionalzugverkehr. Völlig überfüllte Regional-Express-Züge, welche zu selten fahren, werden unter den Umständen quer durch Hessen bis in die 2040er Jahre hinein Realität im Bahnfahren quer durch Hessen sein. Der RMV-Aufsichtsrat hebt fortwährend für diese krassesten ÖPNV-Entscheidungen Zentraleuropas die Hand, die leitenden RMV-Mitarbeiter erhalten für quasi Freibriefe, dass sie über den Beginn ihres Ruhestandes hinaus nun insbesondere für Mittelhessen und Osthessen solche Zumutungen aufs Gleis gebracht haben.

Schwarz-Grüne Landesregierung blockiert aktuell massiv Strukturänderung in Hessen

Im Rahmen der Verkehrswende-Kampagne ist deutlich geworden, dass die schwarz-grüne Landesregierung die fehlentwickelnde Gesetzeslage mit dem Hess. ÖPNV-Gesetz nicht ändern möchte, worauf nun auch die aktuelle Vereinbarung beruht. Während andere Bundesländer in eigener Hoheit ÖPNV-Landeseinrichtungen geschaffen haben, welche für die Ausschreibung und die Vergabe von Nahverkehrszügen zuständig sind, hat das Land Hessen diese ihm gem. Grundgesetz zustehende Aufgabe mit den privatrechtlichen Verkehrsverbünden völlig aus der Hand gegeben. Der eigene Gestaltungswille geht gegen Null und wird fortwährend in Schreiben betont.

Fazit

Anstatt politischer Gestaltungswille in Hessen auf Basis der landespolitischen Organe für den Schienenpersonennahverkehr entwickelt wird, können wenige, Verantwortung tragende Personen, insbesondere seitens des RMV, darüber entscheiden, wie eingeschränkt mobil weiterhin rund zwei Millionen Menschen in Hessen im ländlichen Raum unterwegs sein werden.

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