PRO BAHN Hessen bezeichnet die Aussage der DB-Zentrale, von Sonntag bis Dienstag nicht die Bahn zu nutzen, als seltsamsten Akt

Als seltsamen Akt bezeichnet der PRO BAHN Landesverband Hessen den Aufruf aus der DB-Zentrale, vom Sonntag, den 09.02.2020 bis Dienstag, den 11.02.2020 nicht den Bahn zu nutzen. Aus dem Wortspiel ist herauszulesen, dass an den Tagen des Sturmtiefs „Sabine“ nach Wunsch des DB-Vorstands kein Mensch im Zug sitzen soll.

Dass man während der Tage eines Sturms oder Orkans seitens der Deutschen Bahn als Infrastrukturbetreiber darauf hingewiesen wird, dass auch in dem Verkehrsmittel durchaus Gefahren bestehen, unterwegs zu sein und dass unvermeidlich mit Behinderungen, Einschränkungen und Zugausfällen gerechnet werden muss, dies begrüßen natürlich die Fahrgastvertreter. Aus den Erfahrungen in all den Jahren sei gelernt worden, so dass heute verlässlichere Notfallpläne greifen würden.

Was soll jedoch die Aussage, dass man die Bahn meiden soll? Zu unserer funktionierenden Zivilgesellschaft gehöre es auch dazu, dass weite Teile unserer Bürgerinnen und Bürger täglich ihrer Erwerbsarbeit nachgehen. Am Sonntag ist dies bei weniger Menschen der Fall aber gerade für den Fall des Montags (10.02.2020), hätten da alle zuhause bleiben sollen? Ist das Fahren mit dem Auto, der Fußweg oder das Nutzen des Fahrrades bei Sturm weniger gefährlich als die Bahn? Was ist mit dem Linienbus?

Feststellbar ist, dass weite Teile des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gefahren sind, diese Zugverbindungen werden im Auftrag der Bundesländer bzw. ihrer Verkehrsverbünde (RMV, NVV) erbracht. Hier ist, wenn auch in Teilen mit Verspätung, auch am Montag (10.02.) ein großer Teil der Züge in Hessen gefahren. Viele Menschen, insbesondere auch mit größeren Pendlerdistanzen, sind auf die Bahn angewiesen.

Wenn die Bahn fährt und es ist unter Berücksichtigung der Sicherheit verantwortbar, dass trotz Unwetters bestimmte Relationen des SPNV aufrechterhalten werden, dann kann sich ein Fahrgast auch in den Zug setzen. Die Gefahren bestehen im Zug gleichermaßen wie im Auto, als Fußgänger, als Radfahrer, als Motorradfahrer, dass durch Bäume, herumfallende und –fliegende Gegenstände etwas passiert. Das fasst man rechtlich unter dem Begriff „höhere Gewalt“ zusammen.

Fazit: Sind Sie so oder so vorsichtig bei Unwettern, bei Stürmen und Orkanen, da wo zu dem Zeitpunkt schienengebundene Fahrzeuge unterwegs sind, ist es nicht verboten, auch damit zu fahren.

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