PRO BAHN macht RMV einen Vorschlag zum Thema Fahrpreise und Mehrwertsteuer

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass sie ihre Fahrpreise dem neuen Mehrwertsteuersatz 1:1 anpassen wird. In Anbetracht der Tatsache, dass für die Umsetzung einer Fahrpreisanpassung bei den komplexen Vertriebssystemen der Verkehrsverbünde in der Regel eine Vorlaufzeit von etwa zwei Monaten erforderlich ist und der damit verbundene Verwaltungsaufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zu Nutzen für die Fahrgäste besteht, unterbreitet der Landesverband Hessen des Fahrgastverbandes PRO BAHN dem RMV (und allen anderen Verkehrsverbünden) einen pragmatischen Vorschlag zur Lösung des Problems. Dies auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der RMV-Tarif, die Fahrscheinautomaten, -drucker und Geldkassetten keine Münzen kleiner als 5 Cent kennen. Diese Tatsache würde nämlich einen weiteren Einnahmeverlust bedeuten, der in diesen Zeiten bestimmt nicht angebracht und gewollt ist. Das Frankfurt Ticket für derzeit € 2,75 würde bei 2 % Mehrwertsteuerabsenkung beispielsweise nur noch € 2,698605 kosten. Kaufmännisches Runden ist nicht zulässig, sondern nach dem Gesetzestext nur Abrunden. Der RMV könnte das Ticket also nur noch für € 2,65 anbieten, verlöre also mit jedem Verkauf 4 Cent.

Der Vorschlag von PRO BAHN als Vertretung der Fahrgäste: Der RMV belässt die Ticketpreise bis zum 31. Dezember 2020 wie sie sind und verzichtet zum 1. Januar 2021 auf die übliche, also jährlich zum gleichen Zeitpunkt wiederkehrende und beschlossene, Maßnahme einer Preiserhöhung für sechs Monate. Damit kommen alle Stammfahrgäste mit zeitlicher Verzögerung doch noch in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung und die für 2021 zu erwartenden Rückkehrer zum ÖPNV erhielten eine Art Willkommensbonus. Die geplante Preiserhöhung findet dann erst zum 1. Juli 2021 statt. Der Gesetzgeber müsste diese praxisnahe Lösung allerdings in einer Gesetzesnovelle wasserdicht sanktionieren.

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