Keine Erhöhung der Stations- und Trassenpreise – völlig neues Konzept zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland gefordert – Deutscher Bundestag muss sich endlich seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge im nachhaltig und gesellschaftlich erforderlichen Maße besinnen

Der PRO BAHN Landesverband Hessen kritisiert deutlich jedwede Absichten, die Stationspreise und Trassenpreise für die von dem DB Konzern verantwortete Eisenbahninfrastruktur fortwährend anzuheben.

Die konkreten Pläne der amtierenden Bundesregierung, die Mittel für die Deutsche Bahn nicht zu erhöhen und stattdessen die Eigenkapitalquote zu erhöhen, wäre ein fataler Fehler, den der PRO BAHN Landesverband Hessen kritisiert. Die Veröffentlichung der Allianz pro Schiene macht deutlich, dass das Geld, welches die Deutsche Bahn sich dann auf dem Kapitalmarkt holen muss, zu Zinsbelastungen und damit auch, nach seitherigem System, automatisch zu höheren Trassenpreisen führt. Die Pläne der amtierenden Bundesregierung sind kontraproduktiv, das Verkehrsmittel Bahn muss in all seinen Sektoren mit den nötigen Geldern aus öffentlichen Haushalten finanziert werden. Dies gilt auch für den Güterverkehr und den Fernverkehr.

Die Trassenpreise und Stationspreise gehören zunächst auf dem jetzigen Stand und nach dem jetzigen Regelungssystem eingefroren, bis dass eine Nachfolgeregelung gefunden ist.

Die Finanzierung ist durch den Bund sicherzustellen, z.B. mittels Abschaffung klimaschädlicher Subventionen. Die Nachfolgeregelung ist nicht auf den St.-Nimmerleins-Tag zu verschieben, es bedarf dieser in den nächsten 2-3 Jahren (bis 2027).

Der PRO BAHN Landesverband Hessen ist der Auffassung, dass es überhaupt keinen Sinn macht, im Personenverkehr für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Stations- und Trassenpreise zu erheben. Fast die gesamte Leistung der Personenbeförderung auf der Schiene wird durch zu 100% der öffentlichen Hand gehörenden Verkehrsunternehmen erbracht bzw. durch privatwirtschaftlich organisierte Verkehrsverbünde bestellt, welche auch zu 100% in öffentlicher Hand sind. Gelder der Regionalisierungsmittel und Zuschussgelder aus öffentlichen Haushalten landen somit letztlich in der Kasse des ebenso dem Staat gehörenden DB Konzerns. Deshalb können durch eine völlige Neuordnung der Rechtslage die tatsächlich durch Personenbeförderung entstehenden Kosten direkt vom Staat an das Organ gezahlt werden, welches die Bahnstationen und die Schienenwege unterhält.

Geld kann letztlich nur für das bereitgestellt werden, für was auch tatsächlich Kosten entstehen. Das System der Stationspreise und Trassenpreise ist dazu kaum transparent und gibt daher dem ausführenden und einfordernden DB-Organ einen nicht zu rechtfertigenden Spielraum.

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