PRO BAHN Hessen fordert Rechtsgrundlagen für E-Tretroller im öffentlichen Verkehrsraum sowie die schrittweise Anpassung von Bussen und Bahnen an die geänderten Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und kritisiert Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, weil er die Verantwortung an die Kommunen abwälzt

Die Zulassung von E-Tretrollern seit dem 15.06.2019 ist sträflicher Weise ohne akzeptable gesetzliche Regelungen erfolgt und es ist eine nicht hinnehmbare Situation im öffentlichen Verkehrsraum entstanden. Diese These ist Ergebnis eines kurzfristig angesetzten Gesprächs zwischen Vertretern des PRO BAHN Landesverbandes Hessen und des Sozialverbandes VdK.

Es sei vielmehr zu beobachten, dass in den Großstädten, in denen die fünf aktuellen Firmen, welche E-Tretroller zum Verleih anbieten, teilweise ein wildes Abstellchaos entstanden ist. Die Antwort von Bundesverkehrsminister Scheuer, dass doch die Kommunen sich um die Regelung und Steuerung kümmern sollen, sei mehr als unbefriedigend, so die beiden Verbände.

Politisches Handeln sei gefordert und das in folgender Hinsicht:

Derzeit werden E-Tretroller an allen nur möglichen Stellen im Stadtgebiet abgestellt, ob mitten auf dem Geh- oder Radweg, vor Fußgängerüberwegen aber auch insbesondere im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen, auf Bahnsteigen. Hierzu ist es erforderlich, an all diesen Stellen feste Abstellplätze einzurichten, so dass sie nicht im Weg herumstehen und insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkung deutlich behindern. Die Abstellplätze müssen geschützt und sicher sein. Außerhalb dieser Abstellplätze muss es untersagt sein, die E-Tretroller einfach so zurückzulassen, so etwas muss ordnungsrechtlich belangt werden.

Fahrgäste ohne zusätzliches Gerät, oder Fahrgäste mit Kinderwagen oder im Rollstuhl müssen wie bisher immer befördert werden, sie müssen Vorrang haben vor Fahrrädern oder Elektro-Tretrollern. Sie dürfen durch die zusätzliche Mitnahme von Elektro-Tretrollern nicht ver- oder weiter bedrängt werden.

Auch die Hersteller von Fahrzeugen sowie die Verkehrsverbünde müssten sich umstellen, so die Verbandsvertreter. So müssten größere und adäquat ausgestattete Mehrzweckbereiche in künftig neu in Betrieb genommenen Fahrzeugen geplant und eingerichtet werden. Diese müssen so ausgestattet sein, dass sich Fahrräder und Elektro-Tretroller sicher abstellen lassen und andere Fahrgäste nicht stören oder deren Kleidung verschmutzen können. Soweit möglich, müssten Bestandsfahrzeuge nachgerüstet werden. Busse und Bahnen müssten künftig länger sein. Im Regelfall sollten Gelenkbusse oder Doppel-Gelenkbusse eingesetzt werden (wann immer die Platzverhältnisse im Verkehrsraum es zulassen).

Zu beobachten ist außerdem, dass Fahrräder und E-Tretroller auch über recht kurze Strecken im ÖPNV mitgenommen werden. Ein Grund dafür ist häufig das Fehlen einer guten und als sicher empfundenen Infrastruktur. Daher bedürfe es einer ganz anderen Verkehrsraumgestaltung, einer anderen Stadtplanung, wobei die Mobilitätseinschränkung und der Fahrgast in der Wertigkeit von Investitionen nicht hinter der zweirädrigen Mobilität zürückfallen dürfe.

Es wird daher eingefordert, im Straßenverkehr ausreichend Platz und sichere Wege / Fahrbahnen für Fahrräder und Elektro-Tretroller zu schaffen, so dass der ÖPNV von der Mitnahme von Fahrrädern und Elektro-Tretrollern besonders über kurze Strecken entlastet wird.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) habe nun die Freigabe der E-Tretroller angestoßen, kümmere sich aber nicht um die Folgen. Es sei völlig inakzeptabel, dass man die Ordnung des Verkehrs mit E-Tretrollern nun einfach den Kommunen und ihren Ordnungsämtern überlasse. Allein das Einwirken einer Kommune, z.B. durch eine Satzung und abschnittsweise Verboten auf Gemeindestraßen, öffentlichen Plätzen sowie an ÖPNV-Stationen könne eine Regelung in der Straßenverkehrsordnung oder eine auf diese basierende, bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage nicht ersetzen. PRO BAHN Hessen und der Sozialverband VdK sehen sich hier in gleicher Auffassung wie die der kommunalen Spitzenverbände und der Verkehrsdezernenten der bislang betroffenen Städte. Das sog. Konnexitätsprinzip, welches in der politischen Entscheidung oberste Maxime sein sollte (Wer bestellt bezahlt), werde von Minister Scheuer deutlich missachtet. Den Kommunen entstehen Aufwand und Kosten, für die sich der Bund verantwortlich zeigen müsse. Den Kommunen fehlt vielfach das Geld, um all diese Maßnahmen stemmen zu können.

Es darf nicht sein, dass die umweltfreundlichen Verkehrsmittel gegeneinander ausgespielt werden, weil sie untereinander um den knappen Platz in Fahrzeugen des ÖPNV, auf Abstellflächen oder im Straßenverkehr kämpfen müssen. Angesichts der großen Defizite im Ausbau des ÖPNV und angesichts des horrenden Bedarfes an zusätzlichen Kapazitäten (die für eine Verkehrswende und zur Vermeidung von Fahrverboten in Städten benötigt werden) sieht man die Möglichkeit der Mitnahme von Elektrotretrollern jedoch als von weniger hoher Priorität an. Mit höchster Priorität muss der ÖPNV ausgebaut werden.

Alles in allem ist dringender Handlungsbedarf gegeben, der nicht einfach auf andere abgeschoben werden dürfe. Leidtragende seien letztlich die Fahrgäste und insbesondere die mobilitätseingeschränkten Menschen.

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